aktiv steht für Erfahrung, Kompetenz, Flexibilität und Zuverlässigkeit.
Dank unserer 30-jährigen Erfahrung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) und Personalvermittlung (PV) wissen wir, worauf es unseren Kunden ankommt: Schnelle, unkomplizierte Lösungen und absolute Zuverlässigkeit. Wichtig dabei ist die reibungslose Kommunikation. Unser dezentrales System sorgt dafür, dass an allen wichtigen Wirtschaftsstandorten in Deutschland ein kompetenter Ansprechpartner bereitsteht. Und mit unserem bewährten aktiven Master-Vendor-Konzept entlasten wir unsere Kunden, indem wir ihnen viel administrative und organisatorische Arbeit mit weiteren Personaldienstleistungs-Unternehmen abnehmen.
Seit April 2017 gelten neue Bestimmungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Neu geregelt wurden unter anderem die Höchstüberlassungsdauer, das Equal Pay sowie die Mindestunterbrechungsdauer vor einer Weiterbeschäftigung. Wir haben die wichtigsten Fakten zum AÜG für Sie zusammengestellt. Erleichterung bei der Planung bietet auch unser AÜG-Fristenrechner mit dem die Höchstüberlassungsdauer, der Beginn des Equal Pay sowie die Mindestunterbrechung bis zu einer möglichen Weiterbeschäftigung berechnet werden können.
Viele unserer Kunden setzen seit vielen Jahren auf unser Know-how - multinationale Großkonzerne, Behörden und Institutionen bis hin zum Einzelunternehmer. Informieren Sie sich jetzt - wir beraten Sie gerne unverbindlich.